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   VÜA Bayern, 17.02.1995 - VÜA 1/95   

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https://dejure.org/1995,14642
VÜA Bayern, 17.02.1995 - VÜA 1/95 (https://dejure.org/1995,14642)
VÜA Bayern, Entscheidung vom 17.02.1995 - VÜA 1/95 (https://dejure.org/1995,14642)
VÜA Bayern, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - VÜA 1/95 (https://dejure.org/1995,14642)
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Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beurteilungsspielraum bei Vergabe? (IBR 1995, 241)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Regelungslücke auf dem Weg zum Vergabeüberwachungsausschuß? (IBR 1995, 242)

Papierfundstellen

  • IBR 1995, 242
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 24 U 39/05

    Ansprüche auf Schadensersatzanspruch aus c.i.c. bei einer öffentlichen

    Des weiteren ist darauf hinzuweisen, dass dem Auftraggeber grundsätzlich ein Ermessen bei der Zuschlagserteilung eingeräumt ist und er bei Nebenangeboten eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen hat, insbesondere wenn erhebliche Abweichungen von der ausgeschriebenen Bauleistung vorliegen (Beckscher VOB-Kommentar a.a.O. Rdn. 139, VÜA Bayern IBR 1995, 241, VÜA Nordrhein-Westfalen IBR 1998, 97, Kapellmann-Messerschmidt-Dähne a.a.O. Rdn. 102).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2000 - 2 Verg 3/00

    Nachprüfungsantrag in Bezug auf ein Vergabeverfahren; Recht auf Akteneinsicht im

    Gerade weil aufgrund der Betonung der Wirtschaftlichkeit in Einzelfällen neben dem niedrigsten Preis weitere Kriterien der Angebote relevant sind und dadurch der Preis nicht das allein ausschlaggebende Kriterium ist, sondern im Einzelfall beispielsweise ein Mehr an Qualität einen höheren Preis rechtfertigen kann, muß auch unter Geltung des § 97 V GWB dem Auftraggeber für seine Wertungsentscheidung ein gewisser seiner Autonomie unterliegender Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (vgl. Niebuhr, Kulartz, Kus, Portz, a.a.O., § 97 Rz. 219, widersprüchlich hierzu Rz. 222; Bechtold a.a.O., § 97 Rz. 32, 33; Boesen a.a.O., § 97 Rz. 151. Für § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A : Ingenstau/Korbion, a.a.O., A § 25.3 Rz. 73; Heiermann, Riedl, Rusam, a.a.O., Rz. 59 a; VÜA Bayern WuW 1996, 153 = IBR 1995, 242; BGH NJW 1985, 1466; im Grundsatz auch BGH NJW 2000, 661, 663 [BGH 26.10.1999 - X ZR 30/98] re.Sp.; OLG Naumburg IBR 2000, 104).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2006 - 3 VK 10/06

    Zulässigkeit der Vornahme von Änderungen am Leistungsverzeichnis durch die

    Weiter ist darauf hinzuweisen, dass dem Auftraggeber grundsätzlich ein Ermessen bei der Zuschlagserteilung eingeräumt ist und er bei Nebenangeboten eine besonders eingehende und alle Vergabekriterien gewichtende und zueinander ins Verhältnis setzende, vergleichend abwägende Wertung durchzuführen hat, insbesondere wenn erhebliche Abweichungen von der ausgeschriebenen Leistung vorliegen (Beckscher VOB-Kommentar a.a.O. Rn. 139, VÜA Bayern IBR 1995, 241, VÜA Nordrhein-Westfalen IBR 1998, 97, Kapellmann/Messerschmidt-Dähne a.a.O. Rn. 102).
  • VK Hessen, 26.11.2001 - 69d-VK-41/01

    Bauleistungen Ersatz der Urselbachtalbrücke BAB A5, Frankfurt - Kassel

    Konkret bedeutet dies, dass eine Überschreitung des Beurteilungsspielraums nur auf bestimmte Fragen beschränkt überprüfbar ist, nämlich ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde, ob von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen wurde, ob der im Rahmen der Beurteilungsermächtigung einzuhaltende Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt wurde und ob sachwidrige Erwägungen in die Wertung einbezogen wurden (VÜA Bayern, Beschluss vom 17.02.1995, IBR 1995, S. 242; Heiermann/Riedl, Rusam, Handkommentar zur VOB, 9. Auflage 2000, § 25.3, Randnr. 59 a).
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